Smartphone am Steuer
Vorsicht beim "Handy am Steuer" - wer das Mobiltelefon beim Fahren regelmäßig in die Hand nimmt, riskiert damit, dass er eine MPU machen muss. Zur MPU sollte es nicht kommen!
Der 55. Verkehrsgerichtstag hat sich im Januar 2017 in Goslar mit der "Unfallursache Smartphone" beschäftigt. Grundsätzlich gilt: Wer beim Autofahren das Smartphone benutzt muss mit einem Punkt in Flensburg (bei 8 Punkten erfolgt die MPU) als auch mit einem Bußgeld rechnen.
Die Nutzung des Smartphones (oder Telefons) im Straßenverkehr ist verantwortungslos, da einer Verkehrssituation nicht mehr genügend Aufmerksamkeit entgegengebracht werden kann. Wer dies regelmäßig tut, muss sich fragen lassen, ob er das für den Führerschein nötige Verantwortungsbewusstsein besitzt.
Die Arbeitsgruppe des Verkehrsgerichtstages schreibt zu diesem Thema in ihrem Abschlussbericht: "Die Gefahren durch die Missachtung des „Handyverbots“ sind unverändert ein in der Gesellschaft unterschätztes Problem. Der Arbeitskreis ist der Auffassung, dass eine gesellschaftliche Ächtung der Nutzung von elektronischen Geräten während des Fahrens erreicht werden muss. Dazu ist eine Kombination von psychologischen, edukativen, technischen und rechtlichen Maßnahmen notwendig."
Aus Sicht der Arbeitsgruppe fehlen in Deutschland bisher aussagekräftige Zahlen dazu, in welchem Umfang die Nutzung von Smartphones (und auch anderen technischen Geräten) bei der Teilnahme am Straßenverkehr zu Unfällen führt. Der Arbeitskreis empfiehlt aus diesem Grunde, eine so genannte vertiefte "In-Depth-Unfallstudie" in Auftrag zu geben.
Folgende edukative Maßnahmen werden zudem von der Arbeitsgruppe des Verkehrgerichtstages empfohlen:
Die Ablenkung im Straßenverkehr muss Thema der schulischen Verkehrserziehung in allen Altersstufen werden.
Für die Fahrausbildung sind geeignete Aufgaben wissenschaftlich zu entwickeln und zu evaluieren.
Mit Verkehrsaufklärung, insbesondere Kampagnen, soll der Bevölkerung die Verantwortungslosigkeit dieses Verhaltens bewusst gemacht werden.
Es sollen weitere technische Lösungen entwickelt und bei entsprechender Tauglichkeit verbindlich vorgeschrieben werden, die eine rechtswidrige Nutzung von Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungsmitteln durch Fahrende unterbinden.
Der Arbeitskreis empfiehlt dem Gesetzgeber zudem, sich dem Problem der Ablenkung von Fußgängern zu widmen.
In einer MPU müssen Sie mit folgenden Fragen zum Thema "Mobiles Telefonieren" rechnen:
Warum haben Sie mobil telefoniert? Bitte stellen Sie die konkret Situation dar!
Waren Sie sich der Gefahren bewusst? Wenn ja, warum haben Sie es dann getan?
Warum haben Sie wiederholt mobil telefoniert?
Was können Sie in Zukunft besser machen?