MPU vielleicht bestanden? Empfehlung zum § 70-Kurs nach der MPU
Der MPU-Gutachter kann in seinem MPU-Gutachten eine Empfehlung zum Kurs nach §-70 Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) aussprechen. Die Fahrerlaubnisbehörde muss eine Teilnahme ebenso für gut befinden und genehmigen. Nach einer Teilnahme an einem § 70-Kurs mit Erfolg, wird die Fahrerlaubnis ohne weitere Prüfungen oder Auflagen wieder erteilt.
Die Kursteilnahme nach §-70 Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) bedingt, dass beim MPU-Teilnehmer schon Änderungen im Verhalten sichtbar sind. Nur dann kann im MPU-Gutachten nach Medizinisch-Psychologischer Untersuchung eine solche Empfehlung nach § 70 (FEV) ausgesprochen werden.
Eine Kursempfehlung nach § 70 (FEV) kann bei drogenauffälligen Kraftfahrern nur ausgesprochen werden, wenn eine Abstinenz von Drogen vorliegt.
Bei einer MPU wegen Alkoholauffälligkeit muss es bereits eine klare und stabile Reduktion der Trinkmengen oder ggf. die Alkoholabstinenz geben.
Wichtig: Personen mit Alkoholabhängigkeit können keine Kursteilnahme nach § 70 FEV erhalten.
Kursinhalte und -angebote nach § 70 FEV werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) geprüft. Nur Verkehrspsychologen führen diese Kurse durch. Diese Kurse sind von den Fahreignungsseminaren zum Punktabbau zu unterscheiden.
Mit einer Kursempfehlung nach § 70 (FEV) wird aus "MPU vielleicht bestanden" mit Ihrer Teilnahme am Kurs ein "MPU sicher bestanden".